Die Fluchtwegsicherung unterliegt einer festgelegten Norm und dient dem Schutz der im Gebäude befindlichen Personen, damit die Flucht im Gefahrenfall ohne Hindernisse möglich ist. Fluchttüren müssen mit einer Handbetätigung den Fluchtweg innerhalb einer Sekunde ohne Schlüsselbetätigung freigeben und nach außen öffnen können. Rettungswege dürfen nicht versperrt sein. Türbeschläge müssen z.B. so ausgerichtet sein, dass Personen nicht mit der Kleidung daran hängen bleiben können. Das freie Ende des Drückers muss so installiert werden, dass es zur Oberfläche des Türflügels zeigt, um das Risiko von Verletzungen zu vermeiden. Paniktüren werden für Gebäude eingesetzt, deren Besucher die Funktion von Fluchttüren nicht kennen und damit diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigt werden können. Hiervon sind z. B. Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Verwaltungen, Flughäfen und Einkaufszentren betroffen. Als Beschlagelemente sind hier zwingend Stangengriffe oder Druckstangen, die über die Türbreite gehen, vorgeschrieben. Die Problematik von Notausgängen erkennt man immer wieder bei zahlreichen Bränden, beispielsweise in Diskotheken. In vielen Fällen werden sie vorschriftswidrig versperrt, damit keine Gäste ohne zu zahlen in das Lokal gelangen können. Wenn dann oft nur eine Kleinigkeit passiert und die Gäste nicht durch den Notausgang flüchten können, bricht sofort Panik aus, wodurch oftmals auch Tote zu beklagen sind.
Wir beraten Sie nach den geltenden Vorschriften, DIN EN und weiteren erforderlichen Verordnungen, damit Ihr Gebäude Fluchtwege den geltenden Vorschriften entsprechend erhält.
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